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Beratungshilfe

Es findet keine Beratungshilfe durch persönliches Vorsprechen statt, sondern nur durch schriftliche Antragstellung. Die Verwendung des Formulars ist zwingend notwendig, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Formulare nebst Hinweisblatt liegen im Foyer des Amtsgerichts aus. Sie werden auf Wunsch in der Wachtmeisterei auch ausgehändigt oder hier Beratungshilfeformular zum Runterladen.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass eine Beratung und ggf. Vertretung im Rahmen der Beratungshilfe auch direkt durch Rechtsanwälte gewährt werden kann. Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich zulässige Möglichkeit der nach-träglichen Beratungshilfe nach § 6 Abs. 2 BerHG

Eine vorherige Erteilung eines Berechtigungsscheins ist nicht erforderlich.





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