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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen sowie in Betreuungs- und Unterbringungssachen.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen des Amtsgerichts Albstadt finden Sie auch im Internet unter:
www.versteigerungspool.de

Beim Amtsgericht Albstadt ist kein Insolvenzgericht eingerichtet.
Für den Gerichtsbezirk ist das Amtsgericht Hechingen zuständig.

Mahnverfahren sind zentral dem Amtsgericht Stuttgart zugewiesen.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik
"Aufgaben und Verfahren".

Hinweise zur Erreichbarkeit finden sie unter der Rubrick " Sprechzeiten "


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